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Sitzung

Danach wird die Sache in öffentlicher Sitzung untersucht. Die Verhandlung vor dem Staatsrat erfolgt hauptsächlich schriftlich und die Plädoyers in der Sitzung sind deshalb kurz. Gegebenenfalls wird den Parteien für erforderliche und relevante Bemerkungen und Überlegungen noch kurz das Wort erteilt. Danach gibt der Auditor unter Berücksichtigung der letzten Schriftsätze der Parteien seine endgültige Stellungnahme ab. Die Verhandlung wird geschlossen und die Sache wird zur Beratung gestellt.

Lesen Sie auch die Verfahrensordnung.

 
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