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Veröffentlichung


Zurzeit werden alle Urteile des Staatsrates sowie die Nichtzulassungsanordnungen über eine Kassationsklage in digitaler Form in der Sprache der Verkündung veröffentlicht.

Ausnahme von dieser Regel: die Urteile und die Nichtzulassungsanordnungen, die im Rahmen des Ausländergesetzes verkündet wurden. Sie werden nur dann veröffentlicht, wenn sie für die Rechtsprechung oder die juristische Forschung von Bedeutung sind.

Auf dieser Website finden Sie die Rechtsprechung ab 1994. Bis 1994 waren die Urteile des Staatsrates auf Papier in dem Recueil des arrêts du Conseil d'État / Verzameling der arresten van de Raad van State (UGA) veröffentlicht. Diese Sammlung kann unter anderem in den (juristischen) Bibliotheken eingesehen werden.

Die Urteile werden im Prinzip integral veröffentlicht. In bestimmten Urteilen wird die Identität einer Partei infolge einer im Laufe des Verfahrens ausdrücklich in diesem Sinne formulierten Bitte bei der Veröffentlichung ausgelassen.

In den in den Streitsachen bezüglich der Anwendung des Ausländergesetzes verkündeten Urteilen wird die Identität der Kläger immer ausgelassen, um besonders verwundbare Personen wie politische Flüchtlinge und ihre zurückgebliebenen Familienmitglieder zu schützen.

Die Veröffentlichung der Rechtsprechung wird durch folgende Texte geregelt:


 
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