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Geschichte der Institution


Staatsräte mit mehr oder weniger gleichen Zuständigkeiten bestehen heutzutage u.a. in Frankreich, den Niederlanden, Italien und dem Großherzogtum Luxemburg.

Obwohl der seit 1948 tätige belgische Staatsrat gemäß einer originellen Auffassung errichtet wurde und keine direkte  Beziehung zur Vergangenheit hat, ist er nicht der erste in der Geschichte unseres Landes.

Der Staatsrat unter Karl V.

Man erinnere sich nämlich daran, dass der wichtigste der drei 1531 von Kaiser Karl V in unseren Provinzen errichteten Kollateralen Räte, eben der "Staatsrat" war.

Dieser Rat bestand aus zwölf unter den prominentesten Figuren des Klerus und des Adels gewählten und auf Lebenszeit ernannten Mietgliedern. Der erste Staatsrat stand unter dem Vorsitz von Maria von Ungarn, der Schwester des Kaisers und der Statthalterin der Niederlande.

Dieser Staatsrat war ein Regierungsorgan, das damit beauftragt war, sich über alle wichtigen Fragen politischer, verwaltungstechnischer und militärischer Art zu beraten.

Obwohl er nur ein Beratungsorgan war, hat er lange Zeit eine führende Rolle im politischen Leben gespielt und war zu bestimmten Zeiten ein echter Schutz gegen die Tyrannei.

Die Institution bestand weiter bis zum Ende des "Ancien Régime", aber ihre Zuständigkeiten waren schon unter den Habsburger-Lothringen ausgehöhlt. Mitte des 18. Jahrhunderts war das  Staatsratsamt nur noch ein Ehrenamt.

Die Verfassung von 1831

Das Prinzip eines Staatsrates wurde aus der belgischen Verfassung von 1831 gewehrt, weil der Name den Gedanken an ein "Regierungsorgan" hervorrief. Das war der Fall während des "Ancien Régime" seit Kaiser Karl, wie auch während der französischen Zeit (der 1799 während des Konsulats von Napoleon Bonaparte errichtete Staatsrat) und in der holländischen Zeit (1815-1830: der Staatsrat des Königreichs der Niederlande von Wilhelm I). Durch das Verschwinden des alten Staatsrates wurde das Berggesetz vom 21. April 1810 unanwendbar und musste ein besonderes Organ, der Bergwerksrat, errichtet werden, der bei der Gründung des heutigen Staatsrates, dessen Zuständigkeiten auch die des Bergwerksrates umfassen, abgeschafft wurde.

Errichtung eines Staatsrats in Belgien

Charles Rogier hatte jedoch die Idee eines Gesetzgebungsrates heftig befürwortet. Im Jahre 1833 nahm der damalige Innenminister, der Ritter de Theux, das Projekt über. Er wollte sogar mehr und verlangte nicht die Errichtung eines Gesetzgebungsrates, sondern die Errichtung eines Staatsrats, der nicht nur an der Vorbereitung der Gesetztexten teilnehmen würde, sondern auch für Verwaltungsstreitfälle zuständig wäre.

Dieser Vorschlag des Ministers wurde abgelehnt. 1911 wurde aber von Minister Carton de Wiart ein Gesetzgebungsrat, der Vorgänger der Gesetzgebungsabteilung, errichtet. Nach dem Krieg 1914/1918 wurde infolge des Flandria-Urteils des Kassationshofs im Jahre 1920, worin der Begriff der Verantwortung der Verwaltungsbehörden zum ersten Mal anerkannt wurde, von Juristen und Parlamentariern die Errichtung eines hohen Verwaltungsgerichts wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Aus diesen Initiativen ergaben sich 1934 ein Gesetzesvorschlag von Carton de Wiart und 1937, infolge der Regierungserklärung der Regierung Van Zeeland im Jahre 1936, ein Gesetzentwurf von Innenminister De Schryver.

Die Prüfung des Entwurfs im Parlament wurde durch den zweiten Weltkrieg unterbrochen, wurde aber 1945 auf Initiative des Innenministers Van Glabbeke fortgesetzt und mündete in das im Belgischen Staatsblatt vom 9. Januar 1947 veröffentlichte Gesetz vom 23. Dezember 1946.

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