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Was passiert, wenn das Gutachten der Gesetzgebungsabteilung nicht eingeholt wird?


Die Erlasse mit Verordnungscharakter können durch einen Aussetzungsantrag und eine Nichtigkeitsklage wegen Nichtbeachtung der Begutachtungspflicht vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrats angefochten werden

Eventuell können die Gerichtshöfe und Gerichte ersucht werden, Artikel 159 der Verfassung anzuwenden. Dann wird der Erlass als rechtswidrig und somit nicht anwendbar betrachtet, weil davon ausgegangen wird, dass er nicht mit dem Gesetz übereinstimmt.

 
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