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Was machen die Kanzler?

Unter der Verantwortung des Hauptkanzlers sorgen die Kanzler der Gesetzgebungsabteilung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens, sobald die neuen Begutachtungsanträge eingegangen sind.

  • Sie sorgen dafür, dass die Angelegenheiten innerhalb der vorgeschriebenen Fristen anberaumt werden.
  • Sie erstellen einen Terminkalender für die Sitzungen mit Hilfe des Kanzleipersonals.
  • Während der Sitzung schreiben sie die von den Kammermitgliedern formulierten Bemerkungen auf.
  • Nach Ablauf der Sitzung erstellen sie ein Protokoll.
  • Sie geben dem Gutachten die erforderliche Form, lassen die beantragten Berichtigungen vornehmen und lesen das Gutachten unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Dienststelle Übereinstimmung der Texte nach.
  • Sie können auch aufgefordert werden, Dokumentation für die Magistrate zu suchen.
  • Anschließend übermitteln sie den Text des Gutachtens an die Kanzlei , damit er dem Antragsteller zugesandt und gegebenenfalls der Dienststelle Übereinstimmung der Texte zwecks Übersetzung übermittelt wird.
  • Schließlich versenden sie das Gutachten und dessen Übersetzung an den Antragsteller.

Der Stellenplan und die Ernennungsbedingungen der Kanzler werden in den folgenden Artikeln der koordinierten Gesetze geregelt:

  • art. 69
  • art. 72
 
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